Mit 64 Prozent Ja-Stimmen sprach sich das Berner Stimmvolk am 26. September für einen klimaneutralen Kanton aus. Das klare JA ist eine Verpflichtung, nun rasch konkrete Taten umzusetzen. Im Klimaschutzartikel werden Kanton und Gemeinden verpflichtet sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiliger Auswirkungen einzusetzen. Sie sollen im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und die Fähigkeit zur Prävention und Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung leisten. Die Massnahmen zum Klimaschutz sind insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft auszurichten sowie umwelt- und sozialverträglich auszugestalten. Sie beinhalten namentlich Instrumente der
Innovations- und Technologieförderung. Zudem richten Kanton und Gemeinden die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung aus.

Interpellation:

Welche Massnahmen trifft die Gemeinde Münsingen um den Berner Klimaschutzartikel umzusetzen? Insbesondere auch in Bezug auf (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Mobilität
  • Gebäude und Raumentwicklung, Bauprojekte (bspw. Baumaterialien)
  • Dienstleistungen
  • Energieversorgung
  • Landschaft
  • Biodiversität
  • Finanzen, Investitionen
  • Bildung
  • Beschaffungen (Reglemente, Kriterien)
  • Bewirtschaftungs- und Pachtverträge
  • Unterhalt, Pflegepläne
  • Veranstaltungen
  • Förderprogramme
  • Information, Beratung der Bevölkerung
  • Anpassung an den Klimawandel

Wie werden die Massnahmen gesteuert, weiterentwickelt und auf ihre Umsetzung und Wirkung kontrolliert?
Wie werden die Resultate kommuniziert?

Originalvorstoss