
Planungserklärung Aktive Bodenpolitik in der Immobilienstrategie
Planungserklärung zur Immobilienstrategie der Gemeinde Münsingen.
Eigenes Land oder eigene Immobilien zu besitzen, ist für Gemeinden sehr wertvoll. Mit eigenen Grundstücken oder in Partnerschaften mit Privaten kann die Gemeinde ihre Entwicklungsziele wesentlich leichter erreichen, als wenn sie dies allein mit Planungsinstrumenten, Bewilligungen und Verboten tun muss. Eine aktive Bodenpolitik ist unerlässlich, um die in der laufenden Ortsplanungsrevision formulierten Ziele zu erreichen: eine zukunftstaugliche, qualitätsvolle und auf lokale Bedürfnisse abgestimmte Entwicklung der Gemeinde zu ermöglichen. Zentrale ortsplanerische Elemente wie die Siedlungsentwicklung nach innen und die Aufwertung des öffentlichen Raums oder den Einfluss auf den lokalen Wohnungsmarkt zu vergrössern und die lokalen Rahmenbedingungen für den Bau von preisgünstigem Wohnraum zu verbessern, kann die Gemeinde mit aktiver Bodenpolitik direkt beeinflussen.
Im GBR Art. 50 ist die aktive Bodenpolitik im Baureglement verankert. Bis jetzt gibt es aber keine Strategie für den gezielten Kauf von bebautem und unbebautem Land als Teil der aktiven Bodenpolitik. Mit dieser Planungserklärung möchten wir diese Lücke schliessen.
Planungserklärung
Der Gemeinderat erweitert die Immobilienstrategie mit einer Strategie für den gezielten Kauf von bebautem und unbebautem Land als Teil der aktiven Bodenpolitik mit dem Ziel der Entwicklung der Gemeinde im Sinne der vorgegebenen Strategien und Richtlinien.
Originaltext deR Planungserklärung