
Motion: Stellvertretung Parlament
Hintergrund
Wir möchten in der Gemeinde Münsingen die Vereinbarkeit von Lokalpolitik, Beruf und Familie verbessern. Mitglieder des Parlaments sollen sich in bestimmten Fällen für eine begrenzte Zeit im Parlament vertreten lassen können. Dafür braucht es eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung.
Mit der Stellvertretung soll geregelt werden, unter welchen Umständen sich Parlamentsmitglieder von einer Person vertreten lassen dürfen.
Parlamentsmitglieder sollen sich für eine bestimmte Zeit vertreten lassen dürfen, wenn sie hierfür wichtige Gründe geltend machen können. Was als wichtiger Grund gelten kann, wird in der Vorlage abschliessend geregelt. Es sind dies: der Beginn der Elternschaft, Krankheit, Unfall, Aus- und Weiterbildung, Pflege und Betreuung nahestehender Angehöriger in Notsituationen sowie längere Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistungen.
Stellvertretungspersonen sollen nach demselben Verfahren bestimmt werden, wie das für die Nachfolge von ausscheidenden Parlamentsmitgliedern gilt (siehe Art. 42 und 43 Wahlreglement).