Ja zur baurechtlichen Grundordung

Das Baureglement bildet zusammen mit den Zonenplänen 1 (Siedlung und Landschaft), 2 (Schutzgebiete, Schutzobjekte, Energieversorgung) und 3 (Naturgefahren) die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet. Die Grundordnungen Tägertschi (2001), Trimstein (1998) und Münsingen (2010) werden durch die einheitliche Grundordnung abgelöst. 

Die Ortsplanungsrevision war ein sehr intensiver Prozess. Die GRÜNEN Münsingen haben unzählige Stunden in Mitwirkung und Aktenstudium investiert. Es konnten viele wichtige Punkte unter anderem zu Klimaschutz, Biodiversität, Mobilität, Erhalt der Zonen öffentliche Nutzung (ZÖN), Aufenthaltsqualität eingebracht werden – nicht nur in der Grundordnung, sondern auch in den Richtplänen.

Die revidierte Ortsplanung ist ein ausgewogener Kompromiss und bietet auch den jüngeren Generationen Entwicklungsmöglichkeiten. Das Wachstum ist moderat, durch den Verzicht auf Einzonungen wird dem Schutz des Kulturlandes Rechnung getragen.

Ja zur ZPP AC «Underrüti»

Die neue ZPP (Zone mit Planungspflicht) «Underrüti» ersetzt auf dem Areal Unterrüti die bestehende Wohnzone 2 (W2). Es wird also kein Land neu eingezont. Die Bauvorschriften in der ZPP sichern viel weitergehendere Ansprüche an Qualität und Nachhaltigkeit als die bestehende W2. So werden in den Gestaltungsgrundsätzen bspw. eine zusammenhängende, ökologisch wertvolle Aussenraumgestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität und möglichst wenig Bodenversiegelung sichergestellt. Die ZPP erlaubt höheres und dichteres Bauen nur in Verbindung mit einer hochwertigen Architektur mit wirkungsvollen Durchblicken und attraktiven und grosszügigen Aussenräumen. Die ZPP «Underrüti» ist hier im Baureglement beschrieben.

Die ZPP «Underrüti» ist eine einmalige Gelegenheit für kostengünstiges Wohnen und wird durch den naturnah gestalteten und bepflanzten öffentlich zugänglichen Aufenthaltsbereich das ganze Quartier aufwerten. Damit junge Familien in Münsingen bezahlbaren Wohnraum finden, müssen Siedlungen wie die Underrüti ermöglicht werden. Auch ältere Personen sind auf finanzierbare, seniorengerechte Wohnungen angewiesen.